
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Sind Sie auf der Suche nach einer zu Ihnen passenden Psychotherapie?
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Heidelberg – für mehr Wohlbefinden und innere Balance
Leiden Sie unter depressiven Verstimmungen, Ängsten, Burnout oder anderen psychischen Belastungen? Vielleicht wurde bereits eine Diagnose gestellt, oder Sie fühlen sich von belastenden Glaubensmustern und Sichtweisen eingeschränkt? Suchen Sie nach einem konstruktiveren Umgang mit Ihren Gefühlen und Gedanken?
In meiner psychotherapeutischen Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz unterstütze ich Sie empathisch, kompetent und lösungsorientiert. Mit systemischen und hypnosystemischen Methoden unterstütze ich Sie dabei, Ihre inneren Ressourcen zu aktivieren und neue, hilfreiche Perspektiven zu entwickeln.
Gemeinsam gestalten wir einen maßgeschneiderten Therapieprozess, der Ihre Bedürfnisse und Ziele in den Mittelpunkt stellt. Sie bestimmen, wie schnell wir den Weg gehen und welche Veränderung Sie anstreben. Ob es darum geht, Ihre Gedanken und Gefühle besser zu verstehen, Beziehungsmuster zu erkennen, gesunde Bewältigungsstrategien zu entwickeln oder Ihr Selbstwertgefühl zu stärken – ich begleite Sie auf Ihrem persönlichen Weg zu mehr Lebensqualität und innerer Balance.
Individuelle Psychotherapie in Heidelberg – in meiner Praxis, online oder auch in der Natur rund um Heidelberg.
Ich lade Sie ein, einen ersten Schritt zu mehr Wohlbefinden zu machen.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch und erfahren Sie mehr, wie wir gemeinsam an Ihrer emotionalen und mentalen Gesundheit arbeiten können!
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Einzelsitzungen:
90,00 € für 60 min
135,00 € für 90 minFamiliensitzungen (mehr als 2 Personen)
110,00 € für 60 min
165,00 € für 90 minBITTE BEACHTEN SIE: Dies ist eine Selbstzahler*innen-praxis. Das Honorar ist direkt im Anschluss an die Sitzung selbst in bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Möglichkeit zur Vorkasse oder Paypal vorhanden.
Die Organisation einer möglichen Kostenerstattung durch Dritte liegt im Bereich Ihrer Eigenverantwortung. Bei Bedarf berate ich Sie hierzu gerne.
Eine psychotherapeutische Behandlung wird unter Umständen von privaten Krankenkassen übernommen oder bezuschusst. Bitte lesen Sie sich hierzu in Ihre Vertragsunterlagen ein oder fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach, ob/inwieweit „Heilpraktikerbehandlungen“, „heilpraktische Leistungen“ oder spezifiziert auch „heilpraktische Leistungen auf dem Gebiet der Psychotherapie“ erstattungsfähig sind.
Vorteile der privaten Abrechnung
Da meine Behandlungen nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, ergeben sich einige Vorteile für Sie:
Anonymität: Ihre Krankenkasse oder Ihr Arbeitgeber erfahren nicht von der Behandlung.
Kürzere Wartezeiten: Private Abrechnung bedeutet in der Regel, dass Sie schneller einen Termin bekommen und die Wartezeiten deutlich kürzer sind.
Überbrückung: Wenn Sie bereits auf der Warteliste für einen Kassenplatz bei einem*r Psychotherapeut*in stehen, kann meine private Behandlung eine sinnvolle Überbrückung sein.
Im Fall finanzieller Notlagen kann das Honorar der Situation ggf. angeglichen werden. Sollte das für Sie ein Thema sein, sprechen Sie es bitte im Rahmen des Erstkontakts an.
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Sollten Sie verhindert sein, verpflichten Sie sich, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail abzusagen. Bei nicht rechtzeitiger Absage berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% des Stundenpreises.
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Da für alle Heilbehandlungen des Heilpraktikers gilt, dass diese nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit sind. Darum erhebe ich diese nicht und weise sie dementsprechend auch nicht aus.
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Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (HPP) gehöre ich zu den wenigen Berufsgruppen in Deutschland, die berechtigt sind, sogenannte psychische Störungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Im Gesetz über den Beruf des Heilpraktikers (Heilpraktikergesetz) ist geregelt, dass es einer*m Heilpraktiker*in erlaubt ist, die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen auszuüben. Dies gilt sonst nur für Ärzt*innen und Psychologische Psychotherapeuten.
Ich habe meine Überprüfung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie im Landratsamt Karlsruhe abgelegt, das großen Wert darauf legt, dass Absolventen eine fundierte psychotherapeutische Ausbildung vorweisen können. So stellen sie sicher, dass die Behandlung einfühlsam und kompetent erfolgt.
Unterschied zu einem Psychotherapeuten
Im Gegensatz zu staatlich anerkannten Psychotherapeuten, die ein Hochschulstudium in Psychologie oder Medizin abgeschlossen haben und eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie durchlaufen haben, gibt es für den/die Heilpraktiker*in für Psychotherapie keinen Studienabschluß, sondern die Überprüfung des Gesundheitsamtes. Ein weiterer Unterschied ist, dass Heilpraktiker*innen für Psychotherapie nicht berechtigt sind, Medikamente (z.B. Psychopharmaka) zu verschreiben.
Schließlich ist zu beachten, dass meine Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden können (siehe “Honorar”).
Wichtiger Hinweis
Die Wahl des/der richtigen Therapeut*in ist entscheidend für Ihre Veränderung. Nehmen Sie sich die Zeit, den oder die Therapeut*in zu finden, die zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt. Ich lade Sie ein, sich damit ausführlich auseinenderzusetzen. Lesen Sie dazu gerne die Seiten “Passend für Sie?” und “Über mich”.
Wenn Sie eine individuell abgestimmte, kompetente, empathische und lösungsorientierte Unterstützung suchen, bin ich gerne für Sie da.